Gebrauchtwagen
Ankauf:Wir kaufen Ihren gepflegten Gebrauchtwagen zu fairen Preisen nach Computerbewertung. Beim Kauf eines
Gebrauchtwagens nehmen wir Ihr Fahrzeug in Zahlung. Gerne können wir den Wert Ihres Wagens auch als
Anzahlung bei Leasing oder Ratenzahlung berücksichtigen. Auf unserer Prüfstraße nehmen wir einen Technikcheck
an Ihrem Fahrzeug vor um eine faire Bewertung zu ermöglichen. Ebenso kaufen wir Ihr beschädigtes Unfallauto.
Sie suchen:
Ein spezielles Wunschfahrzeug? Geben Sie uns die wesentlichen Parameter bekannt
( Marke, Type, Ausstattung, Farbe, Alter, Preis, etc.) Wir sind Ihnen behilflich, natürlich unverbindlich.
Finanzierung:
In Zusammenarbeit mit unseren Finanzierungspartnern können wir Ihnen unsere
Gebrauchtfahrzeuge zu äußerst atraktiven Zahlungskonditionen anbieten. Wir beraten
Sie gerne, welche Form der Leasing- und Kreditfinanzierung zu Ihren persönlichen Bedürfnissen passt.
Versicherung:
Mit unseren Versicherungspartnern können wir ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Versicherungspaket anbieten.
Jede Art von Versicherung, ob
- Haftpflicht
- Teilkasko
-
Vollkasko
Wir führen für Sie selbstverständlich auch gerne jede An- oder Ummeldung ihres Fahrzeuges durch.
Gewährleistung:
Entscheidend für die Gewährleistungsansprüche ist die Frage, ob das Fahrzeug bereits
bei Übergabe mangelhaft gewesen ist bzw. "dem Vertrag nicht entspricht".
Was aber ist unter einem Mangel zu verstehen?
Wenn das erworbene Fahrzeug
- die im Geschäftsverkehr gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften
-
oder ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien verreinbarte Eigenschaften
Voraussetzungen für die Gewährleistung:
- Der (versteckte) Mangel muss schon vor Kauf vorhanden gewesen sein
- Das Fahrzeug wurde in Unkenntnis des Mangels übernommen
-
Die Ansprüche gegenüber dem Verkäufer werden innerhalb der Gewährleistungsfrist (24 Monate, bei Gebrauchtwagen
die älter als ein Jahr ab Erstzulassung sind, kann die Frist einvernehmlich auf 12 Monate reduziert werden) geltend gemacht - Die Reparatur muss beim ausliefernden Händler durchgeführt werden
Beweislast:
In den ersten 6 Monaten nach Kauf muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel
nicht schon bei Kauf vorhanden war (Ankaufstest, Gutachten), danach Beweislast beim Käufer.